Der Weg zum Sportschützen oder zur
Sportschützin ist davon abhängig,
ob man mit erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Waffen
schießen
möchte.
Erlaubnisfrei ist in Deutschland
das Schießen mit dem Bogen, der Armbrust sowie Druckluft- / CO2-Waffen,
deren Mündungsenergie maximal 7,5 Joule beträgt.
Erlaubnispflichtig ist in Deutschland das Schießen
mit Druckluft- / CO2-Waffen, deren
Mündungsenergie über 7,5 Joule liegt und mit
Feuerwaffen.
Die jeweiligen Definitionen kann man
der Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Waffengesetz (WaffG, Stand
2003), entnehmen.
In beiden Fällen
sollte man sich einen Verein
suchen, der entsprechende Disziplinen anbietet. Das hat neben der
Geselligkeit den Vorteil, mehrere Waffen zur Probe
schießen zu können und von "dienstälteren"
Schützen einige Tipps und
Tricks zu erfahren. Möchte man mit erlaubnispflichtigen Waffen
schießen, führt an einem Verein kaum ein Weg vorbei
(s.a.
andere
Möglichkeit).
Hat man sich entschieden,
Luftpistole, Bogen oder Armbrust zu
schießen, ist man mit 18 Jahren und einem Vereinsbeitritt
schon am
Ziel. Gegen einen ensprechenden Altersnachweis kann man alle
erlaubnisfreien Waffen erwerben und im Verein oder im entsprechenden
Dachverband gegeneinander in Wettkämpfen antreten.
Komplizierter wird es, wenn man mit erlaubnispflichtigen
Waffen schießen möchte (§§ aus dem
WaffG, Stand
2003):
-
- Das Mindestalter
für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen ist 18
Jahre (§ 4).
- Für
eine Erwerbserlaubnis muss man weiter die nötige Sachkunde
(Lehrgang) nachweisen (§ 7),
- zuverlässig
sein (keine Vorstrafen in den letzten Jahren, § 5),
- die persönliche Eignung
besitzen (nicht drogenabhängig,
geschäftsfähig, § 6) und
-
ein Bedürfnis nachweisen (z. B.
Vereinsmitgliedschaft, § 8).
Weiter muss man durch den Verein nachweisen
lassen, dass man seit
mindestens einem Jahr Mitglied ist und regelmäßig am
Training
teilgenommen hat.
Für den Erwerb von
Großkaliber-Langwaffen und -Kurzwaffen muss man allerdings
das
21. Lebensjahr vollendet haben und ein psychologisches Gutachten
beibringen (§§ 6, 14). Dieses Gutachten
entfällt ab dem 25. Lebensjahr
(§ 6).
Die andere
Möglichkeit (ohne Verein) besteht darin, auf
einem genehmigten Schießstand Munition zu kaufen und sich
Waffen zu
leihen. Sein Training lässt man sich von der Standaufsicht
bescheinigen
und stellt damit seinen Antrag auf eine Erwerbserlaubnis. Als
Anhaltspunkt sollte man im ersten Jahr alle 14 Tage einen
Trainingstermin nachweisen.
Die Teilnahme an
Wettkämpfen wird durch die Verbände
dokumentiert und ist der beste Nachweis von schießsportlichen
Aktivitäten. Hinzu kommt, dass man nach einer anerkannten
Sportordnung
schießt, was sich im Umgang mit den Behörden
vereinfachend auswirkt.
In allen Fällen
sollte man als Trainingsnachweis ein
Schießbuch führen, in dem der Tag, der Ort, die Art
der Übung und evtl.
das geschossene Kaliber und die Schußzahl vermerkt ist.
Sportliche Abfolge
Das wichtigste beim Schießsport ist die Sicherheit.
Sie besteht im
wesentlichen aus der (Schieß-) Standsicherheit und dem
sicheren Umgang
mit den Waffen.
Keine der Waffen ist
ungefährlich. Es muss nicht gleich ein
Kopfschuß aus einem Magnum-Revolver sein, es reicht auch
schon ein
Diabolo aus der Luftpistole im Auge des Standnachbarn.
Die
nötige Sicherheit auf dem Stand und in der Waffenhandhabung
lernt man in erster Linie durch Praxis und andere Schützen,
die einen
auf seine Fehler hinweisen (-> Verein!).
Die
Hauptprobleme für den Anfänger sind das Abziehen und
dann
bei den Feuerwaffen die Schußangst. Sie zu
überwinden, kann Jahre
dauern. Für ein effizientes Training sollte man anfangs einmal
pro
Woche üben.
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