Schützenverein Goldhügel von 1861 e.V.                                      






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Der Weg zum Sportschützen oder zur Sportschützin ist davon abhängig, ob man mit erlaubnisfreien oder erlaubnispflichtigen Waffen schießen möchte.

Erlaubnisfrei ist in Deutschland das Schießen mit dem Bogen, der Armbrust sowie Druckluft- / CO2-Waffen, deren Mündungsenergie maximal 7,5 Joule beträgt.

Erlaubnispflichtig ist in Deutschland das Schießen mit Druckluft- / CO2-Waffen, deren Mündungsenergie über 7,5 Joule liegt und mit Feuerwaffen.

Die jeweiligen Definitionen kann man der Anlage 1, Abschnitt 1, Unterabschnitt 1, Waffengesetz (WaffG, Stand 2003), entnehmen.

In beiden Fällen sollte man sich einen Verein suchen, der entsprechende Disziplinen anbietet. Das hat neben der Geselligkeit den Vorteil, mehrere Waffen zur Probe schießen zu können und von "dienstälteren" Schützen einige Tipps und Tricks zu erfahren. Möchte man mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen, führt an einem Verein kaum ein Weg vorbei (s.a. andere Möglichkeit).

Hat man sich entschieden, Luftpistole, Bogen oder Armbrust zu schießen, ist man mit 18 Jahren und einem Vereinsbeitritt schon am Ziel. Gegen einen ensprechenden Altersnachweis kann man alle erlaubnisfreien Waffen erwerben und im Verein oder im entsprechenden Dachverband gegeneinander in Wettkämpfen antreten.

Komplizierter wird es, wenn man mit erlaubnispflichtigen Waffen schießen möchte (§§ aus dem WaffG, Stand 2003):

  • Das Mindestalter für den Erwerb von erlaubnispflichtigen Waffen ist 18 Jahre (§ 4).
  • Für eine Erwerbserlaubnis muss man weiter die nötige Sachkunde (Lehrgang) nachweisen (§ 7),
  • zuverlässig sein (keine Vorstrafen in den letzten Jahren, § 5),
  • die persönliche Eignung besitzen (nicht drogenabhängig, geschäftsfähig, § 6) und
  • ein Bedürfnis nachweisen (z. B. Vereinsmitgliedschaft, § 8).

Weiter muss man durch den Verein nachweisen lassen, dass man seit mindestens einem Jahr Mitglied ist und regelmäßig am Training teilgenommen hat.

Für den Erwerb von Großkaliber-Langwaffen und -Kurzwaffen muss man allerdings das 21. Lebensjahr vollendet haben und ein psychologisches Gutachten beibringen (§§ 6, 14). Dieses Gutachten entfällt ab dem 25. Lebensjahr (§ 6).

Die andere Möglichkeit (ohne Verein) besteht darin, auf einem genehmigten Schießstand Munition zu kaufen und sich Waffen zu leihen. Sein Training lässt man sich von der Standaufsicht bescheinigen und stellt damit seinen Antrag auf eine Erwerbserlaubnis. Als Anhaltspunkt sollte man im ersten Jahr alle 14 Tage einen Trainingstermin nachweisen.

Die Teilnahme an Wettkämpfen wird durch die Verbände dokumentiert und ist der beste Nachweis von schießsportlichen Aktivitäten. Hinzu kommt, dass man nach einer anerkannten Sportordnung schießt, was sich im Umgang mit den Behörden vereinfachend auswirkt.

In allen Fällen sollte man als Trainingsnachweis ein Schießbuch führen, in dem der Tag, der Ort, die Art der Übung und evtl. das geschossene Kaliber und die Schußzahl vermerkt ist.

Sportliche Abfolge

Das wichtigste beim Schießsport ist die Sicherheit. Sie besteht im wesentlichen aus der (Schieß-) Standsicherheit und dem sicheren Umgang mit den Waffen.

Keine der Waffen ist ungefährlich. Es muss nicht gleich ein Kopfschuß aus einem Magnum-Revolver sein, es reicht auch schon ein Diabolo aus der Luftpistole im Auge des Standnachbarn.

Die nötige Sicherheit auf dem Stand und in der Waffenhandhabung lernt man in erster Linie durch Praxis und andere Schützen, die einen auf seine Fehler hinweisen (-> Verein!).

Die Hauptprobleme für den Anfänger sind das Abziehen und dann bei den Feuerwaffen die Schußangst. Sie zu überwinden, kann Jahre dauern. Für ein effizientes Training sollte man anfangs einmal pro Woche üben. 


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